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Scheidung online einreichen

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Scheidung online einreichen

Scheidungskosten berechnen?

Ermitteln Sie Ihre individuellen Scheidungskosten, basierend auf Ihrem Einkommen. Unser Rechner gibt Ihnen binnen Sekunden eine verlässliche Kostenschätzung.

Scheidung beantragen

Nutzen Sie unser digitales Antragsformular für den ersten Schritt. Dieses ist in wenigen Minuten ausgefüllt. Nach dem Absenden nehmen wir umgehend Kontakt mit Ihnen auf und besprechen das weitere Vorgehen Ihrer Online-Scheidung.

Ablauf

Von der Online-Anmeldung über die Vollmacht bis zum kurzen Gerichtstermin. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Erfahren Sie jetzt, wie das Verfahren einer Online-Scheidung abläuft.

Ablauf einer Online-Scheidung — So einfach gehts!

1. Antrag digital erstellen

Füllen Sie das Scheidungsformular online und senden uns erforderliche Dokumente einfach per E-Mail oder Post zu – alles von daheim aus.

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2. Bevollmächtigung erteilen

Wir übersenden Ihnen die Vollmacht digital. Sie unterschreiben und schicken sie uns unkompliziert zurück.

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3. Sofortige Einreichung beim Gericht

Wir handeln ohne Aufschub. Liegen sämtliche Dokumente vor, geht Ihr Scheidungsantrag meist noch am selben Tag ans zuständige Gericht.

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4. Geschieden in Rekordzeit!

Wir organisieren schnellstmöglich Ihren Gerichtstermin und stehen Ihnen zur Seite. Der Termin dauert typischerweise nur 5-10 Minuten. Erledigt!

Marielle Schmöe

Über uns

Als Pionierinnen im Bereich Online-Scheidung haben wir bereits hunderte Paare sicher und diskret durch den Scheidungsprozess begleitet, ohne dass ein einziger Kanzleitermin nötig war. Unsere digitale Expertise kombinieren wir mit der bewährten juristischen Kompetenz einer etablierten Bremer Familienrechtskanzlei.


Warum Online-Scheidung mit uns?

  • Langjährige Erfahrung im Familienrecht
  • Persönliche Betreuung trotz Online-Abwicklung
  • Schnelle Kommunikation per E-Mail und Telefon
  • Transparente Kostenstruktur ohne versteckte Gebühren
  • Diskretion und Datenschutz auf höchstem Niveau


Wir verstehen, dass eine Scheidung immer auch eine emotionale Herausforderung darstellt. Deshalb setzen wir auch bei der Online-Abwicklung auf einfühlsame Beratung und persönlichen Kontakt, digital und zeitsparend.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise für Ihre Online-Scheidung.

FAQ

In Deutschland ist eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich.
Der Scheidungsantrag muss immer von einem Anwalt beim Familiengericht eingereicht werden (§ 114 FamFG).
Nur der Ehepartner, der dem Antrag zustimmt, braucht keinen eigenen Anwalt, wenn er keine eigenen Anträge stellt.

Tipp: Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt für beide, was Zeit und Kosten spart.

Grundsätzlich nein. In Deutschland ist bei einer Scheidung mindestens ein Anwalt Pflicht.
Das liegt daran, dass der Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden darf (§ 114 FamFG).
Der andere Ehepartner (der der Scheidung zustimmt) braucht keinen eigenen Anwalt, wenn er nur zustimmt und keine eigenen Anträge stellt.
Kurz: Einer braucht einen Anwalt, der andere nicht zwingend.

Nein, das ist nicht zulässig. Nur ein Anwalt darf den Antrag auf Scheidung beim Gericht einreichen.
Wenn du die Kosten senken willst, kannst du dich einvernehmlich scheiden lassen und mit deinem Ex-Partner vereinbaren, dass ihr euch einen Anwalt „teilt“. Formal läuft dieser Anwalt aber nur für eine Partei.

Die Kosten hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab.
Dieser ergibt sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehepartner sowie ggf. dem Vermögen und Rentenanwartschaften.

Beispiel:

  • Beide Partner verdienen je 2.000 € netto → 4.000 € × 3 = 12.000 € Verfahrenswert
  • Gerichtskosten & Anwaltskosten liegen dann etwa bei ca. 2.000 -2.500 € insgesamt

Bei einer einvernehmlichen Scheidung (ein Anwalt, wenig Streit) ist es meist deutlich günstiger.

Da du den Scheidungsantrag nicht ohne Anwalt stellen darfst, fallen immer mindestens einmal Anwaltskosten an.
Ganz ohne Anwalt geht es also nicht.
Mit nur einem Anwalt für beide (einvernehmlich) sparst du aber etwa 50 % der Kosten im Vergleich zu zwei Anwälten.

Eine Scheidung ist einvernehmlich, wenn ihr euch über folgende Punkte einig seid:

  • Trennung steht fest, kein Streit über das Ob
  • Unterhalt, Hausrat, Zugewinn und Sorgerecht sind geklärt oder ausgeklammert
  • Beide wollen die Scheidung

Da nur ein Anwalt und ein kurzer Gerichtstermin nötig sind, spart ihr:

  • Zeit (wenig Schriftverkehr)
  • Geld (nur ein Anwalt)
  • Nerven (keine gerichtlichen Folgeverfahren)
  • Ihr müsst euch untereinander einig sein. Bei Uneinigkeit über Finanzen oder Kinder ist sie nicht praktikabel.
  • Der Anwalt darf nur eine Seite vertreten. Er ist keine neutrale Person.
  • Wenn später doch Streit entsteht (z. B. über Unterhalt), braucht der andere Partner nachträglich einen eigenen Anwalt.

Fazit: Für Paare, die sich wirklich verstehen, ist sie ideal. Bei verstecktem Konflikt lieber getrennte Beratung.

  1. Trennung (mindestens 1 Jahr, siehe unten)
  2. Anwalt beauftragen: der reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein
  3. Formulare & Unterlagen vorbereiten (Eheurkunde, Einkommensnachweise etc.)
  4. Zustellung des Antrags an den anderen Partner
  5. Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften): das Gericht prüft automatisch
  6. Termin zur mündlichen Verhandlung (beide erscheinen)
  7. Scheidungsbeschluss vom Gericht → nach Frist rechtskräftig

Dauer: Im Schnitt 4–9 Monate, je nach Gericht und Versorgungsausgleich.

  1.  

In der Regel gilt:

  • 1 Jahr Trennung: bei beiderseitigem Wunsch nach Scheidung
  • 3 Jahre Trennung: wenn einer die Scheidung nicht will
  • Sofortige Scheidung (Härtefall): nur bei unzumutbaren Umständen (z. B. Gewalt)

Die Trennung bedeutet: kein gemeinsamer Haushalt, getrennte Kasse, getrenntes Leben, auch innerhalb derselben Wohnung möglich („Trennung von Tisch und Bett“).

Durchschnittlich zwischen 4 und 9 Monaten, abhängig von:

  • Gericht (Auslastung)
  • Umfang des Versorgungsausgleichs
  • Einvernehmlichkeit der Ehepartner

Wenn alles vorbereitet ist und keine Kinder- oder Vermögensstreitigkeiten vorliegen: Schnellverfahren sogar in unter 4 Monaten möglich.

„Online-Scheidung“ bedeutet nicht, dass das Gericht digital arbeitet. Der Prozess selbst bleibt derselbe.
Der Unterschied: Du kommunizierst mit uns komplett online (per E-Mail oder Webformular).

Wir, als Anwälte für Familienrecht, reichen alles klassisch beim Gericht ein. Zeit spart ihr meist nur beim Schriftverkehr, nicht beim Gerichtsverfahren.
Realistisch: 4–8 Monate Gesamtdauer.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt völlig aus.
Formell ist der Anwalt Vertreter nur einer Partei, die andere Partei stimmt der Scheidung einfach zu.
Wenn aber einer der Partner eigene Anträge stellt (z. B. zu Unterhalt oder Sorgerecht), muss dieser einen eigenen Anwalt haben.

Kerstin Jeschke und Marielle Schmöe
Rechtsanwältinnen für Familienrecht in Bremen

Reichen Sie alle Unterlagen einfach online ein und sparen Sie Zeit und Kosten. Unser unbürokratischer Service macht Ihre Scheidung so einfach wie nie zuvor.

Alle notwendigen Dokumente tauschen wir bequem per E-Mail oder Post aus, völlig ohne persönliche Termine.

Ihr Online-Scheidungsantrag ist 100% kostenlos und unverbindlich. Mit dem Absenden gehen Sie keine Verpflichtungen ein. Sie erhalten alle relevanten Unterlagen sowohl digital als auch per Post zugeschickt.

Bitte beachten Sie: Erst nach Rücksendung der unterzeichneten Vollmacht und sofern keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, entstehen im weiteren Verlauf Kosten für die anwaltliche Vertretung und das gerichtliche Verfahren.

Unsicherheiten beim Ausfüllen? Kein Problem! Lassen Sie unklare Felder einfach leer. Wir kontaktieren Sie persönlich, klären alle Details und übernehmen den gesamten weiteren Prozess für Sie.

Ihre Scheidung in professionellen Händen – von Anfang bis Ende.

Scheidungsantrag

Der Online-Scheidungsantrag ist zu 100% völlig unverbindlich und ohne Kosten für Sie. Mit dem Einreichen des Formulars entstehen weder Risiken noch Verpflichtungen.

Nach Absenden erhalten Sie sämtliche Dokumente sowohl digital per E-Mail als auch auf dem Postweg.

Machen Sie sich keine Sorgen über Fehler beim Ausfüllen – das ist kein Problem! 

Wir setzen uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung, erläutern die weiteren Schritte und übernehmen für Sie die komplette Abwicklung!

  1. Antragsteller

Scheidungskosten berechnen

Die Höhe der Scheidungskosten richtet sich individuell nach Ihrem Einkommen. Mit unserem benutzerfreundlichen Online-Rechner erhalten Sie schnell und unkompliziert eine persönliche Kostenschätzung für Ihren Scheidungsfall.

Jetzt kostenlos und unverbindlich Ihre individuelle Scheidungskosten-Prognose erstellen.

Scheidungskosten‑Rechner

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Voraussichtliche Scheidungskosten

Basierend auf Ihren Einkommens‑ und Familienangaben

Verfahrenswert

 €
(3 × gemeinsames Nettoeinkommen, inkl. Kinderfreibeträge und Versorgungsausgleich)

Gerichtskosten

 €
nach FamGKG

Rechtsanwaltskosten (nach RVG)

 €
inkl. Auslagen und 19 % MwSt.

Gesamtkosten

 €
Summe aus Anwalts‑ und Gerichtskosten