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scheidung-online.team - Kanzlei für Familienrecht

Glossar: Online-Scheidung & Familienrecht

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Glossar: Online-Scheidung & Familienrecht

A

Anwaltspflicht bei Scheidung
In Deutschland muss der Scheidungsantrag zwingend durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden (§ 114 FamFG).

Antragsteller
Die Person, die den Scheidungsantrag offiziell über den Anwalt beim Gericht einreichen lässt.
Zum Scheidungsantrag

Ablauf der Online-Scheidung
Digitale Antragstellung, Vollmacht unterschreiben, Einreichung beim Gericht, kurzer Gerichtstermin.

 

B

Bevollmächtigung (Vollmacht)
Damit die Kanzlei den Scheidungsantrag einreichen darf, muss eine Vollmacht unterschrieben werden.

 

E

Einvernehmliche Scheidung
Beide Ehepartner sind sich einig und es bestehen keine Streitigkeiten über Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht. Besonders kostengünstig.

Einkommensberechnung (Scheidungskosten)
Grundlage für die Berechnung des Verfahrenswerts ist das dreifache gemeinsame Nettoeinkommen.
Zum Kostenrechner

F

Familiengericht
Zuständiges Gericht für Scheidungen und Folgesachen. Der Scheidungsantrag wird dort durch den Anwalt eingereicht.

FamFG (§ 114)
Gesetzliche Grundlage für die Anwaltspflicht im Scheidungsverfahren.

Familienrecht
Weitere familienrechtliche Informationen unserer Kanzlei finden Sie hier: kanzleiw.de/familienrecht


G

Gerichtskosten
Teil der Scheidungskosten, berechnet nach dem FamGKG.
Zum Kostenrechner

Gerichtstermin
Mündliche Verhandlung beim Familiengericht, dauert meist nur 5–10 Minuten.

 

K

Kosten einer Scheidung
Abhängig vom Verfahrenswert (3 × Nettoeinkommen beider Ehepartner).
Zum Kostenrechner

Kostenrechner (Online)
Digitales Tool zur schnellen Berechnung der Scheidungskosten.
Zum Kostenrechner

O

Online-Scheidung
Digitale Kommunikation mit der Kanzlei; das Gerichtsverfahren bleibt klassisch.

S

Scheidungsantrag
Formeller Antrag auf Auflösung der Ehe, muss durch einen Anwalt gestellt werden.
Zum Scheidungsantrag

Scheidung ohne Anwalt
In Deutschland nicht möglich – mindestens ein Anwalt ist vorgeschrieben.

Scheidungsdauer
Im Durchschnitt 4–9 Monate, abhängig vom Gericht und Versorgungsausgleich.

Scheidungskosten
Bestehen aus Gerichts- und Anwaltskosten nach RVG und FamGKG.
Zum Kostenrechner

T

Trennungsjahr
Voraussetzung für die Scheidung: In der Regel 1 Jahr getrennt leben.

Trennung von Tisch und Bett
Getrennte Haushaltsführung – auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung möglich.

V

Verfahrenswert
Maßgebliche Grundlage zur Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten.
Zum Kostenrechner

Versorgungsausgleich
Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.

Scheidungsantrag

Der Online-Scheidungsantrag ist zu 100% völlig unverbindlich und ohne Kosten für Sie. Mit dem Einreichen des Formulars entstehen weder Risiken noch Verpflichtungen.

Nach Absenden erhalten Sie sämtliche Dokumente sowohl digital per E-Mail als auch auf dem Postweg.

Machen Sie sich keine Sorgen über Fehler beim Ausfüllen – das ist kein Problem! 

Wir setzen uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung, erläutern die weiteren Schritte und übernehmen für Sie die komplette Abwicklung!

  1. Antragsteller

Scheidungskosten berechnen

Die Höhe der Scheidungskosten richtet sich individuell nach Ihrem Einkommen. Mit unserem benutzerfreundlichen Online-Rechner erhalten Sie schnell und unkompliziert eine persönliche Kostenschätzung für Ihren Scheidungsfall.

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Scheidungskosten‑Rechner

Scheidungskosten‑Rechner

Voraussichtliche Scheidungskosten

Basierend auf Ihren Einkommens‑ und Familienangaben

Verfahrenswert

 €
(3 × gemeinsames Nettoeinkommen, inkl. Kinderfreibeträge und Versorgungsausgleich)

Gerichtskosten

 €
nach FamGKG

Rechtsanwaltskosten (nach RVG)

 €
inkl. Auslagen und 19 % MwSt.

Gesamtkosten

 €
Summe aus Anwalts‑ und Gerichtskosten