scheidung-online.team - Kanzlei für Familienrecht
Glossar: Online-Scheidung & Familienrecht
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Glossar: Online-Scheidung & Familienrecht
A
Anwaltspflicht bei Scheidung
In Deutschland muss der Scheidungsantrag zwingend durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden (§ 114 FamFG).
Antragsteller
Die Person, die den Scheidungsantrag offiziell über den Anwalt beim Gericht einreichen lässt.
Zum Scheidungsantrag
Ablauf der Online-Scheidung
Digitale Antragstellung, Vollmacht unterschreiben, Einreichung beim Gericht, kurzer Gerichtstermin.
B
Bevollmächtigung (Vollmacht)
Damit die Kanzlei den Scheidungsantrag einreichen darf, muss eine Vollmacht unterschrieben werden.
E
Einvernehmliche Scheidung
Beide Ehepartner sind sich einig und es bestehen keine Streitigkeiten über Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht. Besonders kostengünstig.
Einkommensberechnung (Scheidungskosten)
Grundlage für die Berechnung des Verfahrenswerts ist das dreifache gemeinsame Nettoeinkommen.
Zum Kostenrechner
F
Familiengericht
Zuständiges Gericht für Scheidungen und Folgesachen. Der Scheidungsantrag wird dort durch den Anwalt eingereicht.
FamFG (§ 114)
Gesetzliche Grundlage für die Anwaltspflicht im Scheidungsverfahren.
Familienrecht
Weitere familienrechtliche Informationen unserer Kanzlei finden Sie hier: kanzleiw.de/familienrecht
G
Gerichtskosten
Teil der Scheidungskosten, berechnet nach dem FamGKG.
Zum Kostenrechner
Gerichtstermin
Mündliche Verhandlung beim Familiengericht, dauert meist nur 5–10 Minuten.
K
Kosten einer Scheidung
Abhängig vom Verfahrenswert (3 × Nettoeinkommen beider Ehepartner).
Zum Kostenrechner
Kostenrechner (Online)
Digitales Tool zur schnellen Berechnung der Scheidungskosten.
Zum Kostenrechner
O
Online-Scheidung
Digitale Kommunikation mit der Kanzlei; das Gerichtsverfahren bleibt klassisch.
S
Scheidungsantrag
Formeller Antrag auf Auflösung der Ehe, muss durch einen Anwalt gestellt werden.
Zum Scheidungsantrag
Scheidung ohne Anwalt
In Deutschland nicht möglich – mindestens ein Anwalt ist vorgeschrieben.
Scheidungsdauer
Im Durchschnitt 4–9 Monate, abhängig vom Gericht und Versorgungsausgleich.
Scheidungskosten
Bestehen aus Gerichts- und Anwaltskosten nach RVG und FamGKG.
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T
Trennungsjahr
Voraussetzung für die Scheidung: In der Regel 1 Jahr getrennt leben.
Trennung von Tisch und Bett
Getrennte Haushaltsführung – auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung möglich.
V
Verfahrenswert
Maßgebliche Grundlage zur Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten.
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Versorgungsausgleich
Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.